Betriebshaftpflicht

Weil es auch im besten Betrieb zu Missgeschicken kommt

Damit solche Missgeschicke nicht die Betriebsexistenz bedrohen, gehört eine Betriebs- und Umwelthaftpflicht zum absoluten Muss.

Sie schützt sowohl den Landwirt als auch seine gesetzlichen Vertreter (andere am Hof tätige Personen) oder Helfer vor den finanziellen Folgen der betrieblichen Haftung.

Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.

Oft sind auch Erweiterungen wie z.B. Gewahrsamsschäden (Brems-,Betriebs- und Bruchschäden) und die erweiterte Produkthaftpflicht empfehlenswert.

Ihre Photovoltaikanlagen sollten auf jeden Fall mitversichert werden (Betreiberhaftpflicht).

Was leisten die Spezialisten der AGRAR versicherungsmakler KG für Sie?

  • Detaillierte Risikoerfassung anhand spezieller Risikoermittlungsbögen
  • Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten (z. B. Nebenbetriebe, Biogas, Maschinengemeinschaften)
  • Betriebsspezifischer Absicherungsvorschlag über spezielles AGRAR-Konzept