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Neuigkeiten

Befreiung von der landw. Alterskasse

Eine Befreiung der landw. Alterskasse ist bei außerlandwirtschaftlichen Einkünften möglich. Die Höhe der Einkünfte muß 400 € monatlich erreichen bzw. überschreiten. Nähere Information erhalten sie von unserem Personal.

 

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       Reform Erbschafts- und             Schenkungssteuer             hier klicken