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Informationspflichten gemäß § 11 Versicherungs-Vermittlungs-Verordnung
Erfüllung des Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungs-Vermittler-Rechts vom 19.12.2006, in Kraft sein 22.05.2007
zu Status und Stellung Makler - tätig immer nur im Auftrag der Kunden
zu Beteiligungen Keine Beteiligung von und an Versicherungsgesellschaft
zur Registrierung Registrierung bei der IHK für München u. Oberbayern
Register-Nr.: D-G5WX-Q7FU9-80
Zentralregister unter: www.vermittlerregister.info
zur Versicherung Die gesetzlich geforderte Vermögensschadenhaftpflicht mit der
vorgeschriebenen Versicherungssumme wurde nachgewiesen
zur Protokoll-Pflicht Eine festgeschriebene gesetzliche Auflage ist, eine Beratungs- und
Dokumentationspflicht, Besprechungsprotokolle sind zu führen.
zu Beschwerde-Stellen Versicherungs-Ombudsmann e.V., Postfach 080632 - 10006 Berlin
Tel. 01804-22442-4 Fax -5 www.versicherungsombudsmann.de
Nur für private Kranken- und Pflegeversicherungen
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstraße 13 - 10117 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
Tel. 01802-550444 Fax 030-20458931
Zusätzliche Informationen im Hinblick auf die Gesetzesvorgaben zur Auswahl einer hinreichenden Zahl von Versicherungsprodukten:
Um den gesetzlichen Anforderungen Rechnung zu tragen, erfolgen vor den Kundengesprächen eingehende Marktrecherchen bei den dem Deutschen Recht unterworfenen Versicherungen dergestalt, dass nicht nur bei den Versicherungen Preis-Leistungs-Vergleiche eingeholt werden, sondern in erster Linie langjährig etablierte Deckungskonzeptanbieter bezüglich deren Angebote, Leistungen sowie Schadensfall-Einsatz geprüft werden, um Vorschläge für die Kunden zu treffen.
Aus dieser Vielzahl von möglichen Produkten erfolgt eine Empfehlung für den jeweiligen Kunden !
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